Fachanwaltschaft
für Familien- und Verwaltungsrecht

Vorbereitung

Gut vorbereitet zum Anwaltsgespräch
 
Im ersten Gespräch mit Ihrer Rechtsanwältin besprechen Sie die Eckpunkte für das weitere Vorgehen. Sie schildern ihr Anliegen,
werden über mögliche Lösungswege und über die anfallenden Kosten informiert.
Mit guter Vorbereitung können sie mithelfen, die Beratung bei der Anwältin zum Erfolg zu führen.

Ich helfe Ihnen z. B. bei Fragen zu:

Rufen Sie uns an oder schicken eine E-Mail. Schildern Sie kurz, um was es geht. So können wir Ihnen sagen, ob Sie bei uns richtig sind. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin und hinterlassen Sie eine Rufnummer.
Gerade bei Auseinandersetzungen mit Behörden oder Arbeitgebern, aber auch bei Gerichtsverfahren sind sonst möglicherweise die Fristen für eine Reaktion abgelaufen – dann wird es für Ihren Anwalt schwerer, etwas für Sie zu tun.

Notieren Sie sich in Stichpunkten, um was es bei Ihrem Anliegen geht. So ist sicher, dass Sie im Gespräch mit dem Anwalt nichts vergessen. Was ist passiert und wann? Wie kam es dazu? Wer ist beteiligt? Seien Sie ehrlich zu Ihrem Anwalt, er muss die ungeschönten Fakten kennen.

Sammeln Sie alle Dokumente, die Ihr Anliegen betreffen (z.B. Briefe, Verträge oder Gesprächsnotizen). Schreiben Sie auf, wann Sie diese erhalten oder abgeschickt haben. Nehmen Sie auch die Briefumschläge mit, denn das Datum des Poststempels kann wichtig sein. Bringen Sie lieber zu viele als zu wenig Dokumente zum Beratungsgespräch mit – der Anwalt kann dann entscheiden, welche davon wichtig sind.
Kann jemand bezeugen, was passiert ist? Dies können Passanten bei einem Autounfall sein, aber auch Personen, die bei einem Gespräch mit Ihrem potenziellen Gegner dabei waren. Stellen Sie für Ihren Anwalt eine Liste mit deren Adressen zusammen.
Die Anwältin wird mit Ihnen darüber sprechen, was Sie erreichen wollen. Machen Sie sich bereits vor der Beratung Gedanken. Geht es Ihnen darum, möglichst schnell zu einer Einigung zu kommen? Oder darum, Ihren Gegner vor Gericht zu bringen?

Wir benötigen Ihre Adresse und Telefonnummer. Außerdem sollten Sie, soweit vorhanden, auch die Adresse Ihres „Gegners“ vorliegen haben.

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, sollten Sie Ihre Mitgliedsnummer und den Namen der Versicherung sowie, falls vorhanden, die Allgemeinen Bedingungen Ihrer Versicherung (ARB) parat haben.

DISKRET

VERTRAUENSVOLL

ERFOLGREICH