Fachanwaltschaft
für Familien- und Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht

Der Begriff Verwaltungsrecht ist ein Oberbegriff für das Recht des staatlichen Handelns auf dem Gebiet des nichtverfassungsrechtlichen öffentlichen Rechts. Vereinfacht gesagt: Verwaltungsrecht beschäftigt sich mit der Ausführung der Gesetze und mit der tatsächlichen Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen.
 
Bevor Sie gegen einen Bescheid einer Behörde vorgehen möchten oder die Behörde zu einem Vorgehen verpflichten möchten, sollten Sie – aufgrund der Fülle von Verordnungen und Gesetzen – vorher anwaltlichen Rat einholen.
Hierzu stehen wir Ihnen gerne zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Das Verwaltungsrecht regelt unter anderem:

DISKRET

VERTRAUENSVOLL

ERFOLGREICH