Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Recht (in Deutschland sogar Grundrecht nach Artikel 14 GG), Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.
In Deutschland werden neuen Studien zufolge (im Jahr 2011 veröffentlicht) bis zum Jahr 2020 Vermögenswerte in Höhe
von insgesamt rund 2,6 Billionen Euro vererbt.
Das deutsche Erbrecht wird in den kommenden Jahren also absehbar sowohl die Generation der Erblasser als auch der Erben beschäftigen.