Das Allgemeine Vertragsrecht ist in den §§ 145 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Diese Vorschriften gelten für alle Arten von Verträgen. Dort finden sich Regeln darüber, wie Verträge zustande kommen:
welche Wirksamkeitsvoraussetzungen zu beachten sind
wann Verträge erlöschen und
unter welchen Voraussetzungen Verträge durchsetzbar sind
Das Vertragsrecht ist vom Grundsatz der Privatautonomie geprägt. Dieser gilt allerdings nicht ausnahmslos. Der Gesetzgeber hat verschiedene zwingende Regeln vorgegeben, von denen auch durch einen individuellen Vertrag nicht abgewichen werden kann. Soweit ein Vertrag beendet werden soll, kommen vor allem die Kündigung des Vertrages, der Rücktritt vom Vertrag und der Widerruf einer Vertragserklärung in Betracht. Darauf aufbauend gelten besondere Regeln für die einzelnen Vertragsarten, deren Ausgestaltung sich nach dem besonderen Schuldrecht des BGB richtet.
So finden sich z.B. Vorschriften zum:
Arbeitsvertrag
Darlehensvertrag
Dienst- und Werksvertrag
Geschäftsbesorgungsvertrag
Kaufvertrag
Maklervertrag
Mietvertrag
Pachtvertrag
Ratenlieferungsvertrag
Reisevertrag
Schenkung
Gerne prüfen wir Ihre Verträge und erläutern Ihnen Ihre Rechte und Pflichten daraus oder entwerfen den passenden Vertrag für Ihr Rechtsproblem.
DISKRET
VERTRAUENSVOLL
ERFOLGREICH
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