Mit wenigen Ausnahmen, z.B. beim Arbeitsgericht in der ersten Instanz, erhält der Sieger eines Gerichtsverfahrens sämtliche verauslagten Gerichts- und Rechtsanwaltskosten vom unterliegenden Prozessgegner erstattet.
Für weitere Einzelheiten und auch den Gebühren einer ersten Beratung geben wir Ihnen gerne Auskunft.