Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse in Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft. Außerdem bestimmt es die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft. Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts.
Bei familienrechtlichen Streitigkeiten entscheiden das Familiengericht bzw. das Vormundschaftsgericht.
Bitte planen Sie für das Erstgespräch genügend Zeit ein, da die Beratung und gemeinsame Planung der weiteren bestmöglichen Vorgehensweise in familienrechtlichen Angelegenheit sehr umfangreich sein kann.
Zum Termin bringen Sie idealerweise gegnerische Schreiben, Heirats- und Geburtsurkunden und evtl. notarielle Verträge mit.