Sobald uns alle Angaben und Unterlagen vorliegen, werden wir den Scheidungsantrag schnellstmöglich beim zuständigen Familiengericht einreichen (ein Scheidungsantrag kann nur von einem zugelassenen Rechtsanwalt angefertigt und beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist ein Anwalt ausreichend, wodurch Sie erheblich Kosten sparen).
Sie erhalten eine Abschrift des Scheidungsantrages und die restliche Korrespondenz nach Ihrem Wunsch per E-Mail (PDF-Datei),Telefax oder Post.
Das Verfahren erhält vom angerufenen Gericht ein Aktenzeichen. Daraufhin erstellt das Gericht eine Gerichtskostenrechnung, die von Ihnen bei der angegebenen Gerichtskasse einbezahlt werden muss. Damit kann dann die eingereichte Antragsschrift dem Antragsgegner zugestellt werden (zur evtl. Stellungnahme).
Beide Parteien erhalten vom Gericht einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich (= Ausgleich der beiderseitig in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften), der ausgefüllt und unterschrieben wieder zurückgeschickt werden muss. Sobald diese Fragebögen dem Gericht vorliegen, wird bei den zuständigen Rentenversicherern eine Kontenklärung veranlasst.
In der Folgezeit setzt sich ggf. Ihre Rentenkasse mit Ihnen in Verbindung zwecks Klärung Ihres Rentenkontos.
Bei Ehen über 3 Jahren wird regelmäßig der Versorgungsausgleich durchgeführt, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Bei Ehen unter 3 Jahren wird grundsätzlich kein Versorgungsausgleich durchgeführt, sofern nicht eine der Parteien dies doch wünscht. Es wird aufgrund der Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens aber dennoch ein Mindeststreitwert von 1.000 EUR festgesetzt.
Liegen dem Gericht alle notwendigen Auskünfte vor, wird zeitnah der Termin zur Ehescheidung bestimmt.
Zu diesem Termin müssen Sie zusammen mit Ihrem Rechtsanwalt und Ihr Ehegatte einmal persönlich beim Familiengericht erscheinen. Im Termin wird überprüft, ob die Scheidungsvoraussetzungen (Trennungsjahr, Zustimmung beider Parteien zur Scheidung) vorliegen. Daraufhin erfolgt in der Regel die Entscheidungsverkündung.
Für diesen Termin müssen Sie ca. 10 bis 15 Minuten einplanen.
Nach erfolgreicher Scheidung im Termin wird uns durch das Gericht ein Scheidungsbeschluss zugestellt, den Sie in Abschrift erhalten. Der rechtskräftige Beschluss folgt dann ca. 6 Wochen nach Zustellung der ersten Abschrift, sofern keiner der Beteiligten ein Rechtsmittel dagegen eingelegt hat. Diesen rechtskräftigen Beschluss werden wir Ihnen schnellstmöglich nach Erhalt zuschicken (amtliches Dokument zum Nachweis bei Personenstandsänderungen –> gut aufbewahren!).
Somit sind Sie rechtskräftig geschieden.