Fachanwaltschaftfür Familien- und Verwaltungsrecht
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt.
Die anwaltliche Tätigkeit ist auch bei einem klassischen Verkehrsunfall
sinnvoll, da wir Ihre Ansprüche, wie z. B.
- Schadenersatz
- Wertminderung
- Schmerzensgeld
- Arztkosten
- Gutachterkosten
einschließlich der eigenen Anwaltskosten bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen.
Führen die außergerichtlichen Verhandlungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis,
vertreten wir Sie selbstverständlich auch in einem Klageverfahren.
Diskret
Vertrauensvoll
Erfolgreich