Fachanwaltschaftfür Familien- und Verwaltungsrecht
Familienrecht
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse in Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft. Außerdem bestimmt es die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft. Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts.
Bei familienrechtlichen Streitigkeiten entscheiden das Familiengericht bzw. das Vormundschaftsgericht.
Ich helfe Ihnen z. B. bei Fragen zu:
- Eherecht
- Ehevertrag
- Güterrecht(Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft)
- sonstiges Vermögensrecht(Auseinandersetzung von Miteigentum, Rückgewährung von Zuwendungen, Auflösung gemeinsamer Verbindlichkeiten etc.)
- Kindesunterhalt (aktuelle Düsseldorfer Tabelle)
- Unterhaltsvorschuss (UVG)
- Ehegattenunterhalt
- Kindschaftsrecht, Adoption, Vaterschaft
- nichteheliche Lebensgemeinschaft (z. B. Vertragsgestaltung, Auflösung)
- Namensrecht
Bitte planen Sie für das Erstgespräch genügend Zeit ein, da die Beratung und gemeinsame Planung der weiteren bestmöglichen Vorgehensweise in familienrechtlichen Angelegenheiten sehr umfangreich sein kann.
Zum Termin bringen Sie idealerweise gegnerische Schreiben, Heirats- und Geburtsurkunden und evtl. notarielle Verträge mit.
Diskret
Vertrauensvoll
Erfolgreich